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Pflegereform 2026: §42a Entlastungsbudget + BEEP-Gesetz

Seit Juli 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € verschmolzen. Plus: BEEP-Gesetz reduziert Beratungspflichten ab 2026. Hier ist was sich konkret für deinen Alltag ändert.

Stand: Mai 2026

§42a Entlastungsbudget — der gemeinsame Topf

Vor Juli 2025 gab es zwei separate Budgets: Verhinderungspflege (1.685 €) und Kurzzeitpflege (1.854 €). Beide ließen sich nur eingeschränkt verschieben. Mit §42a SGB XI ist daraus ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € geworden — frei kombinierbar zwischen den beiden Leistungsformen.

Was sich konkret ändert

  • Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt — Anspruch ab Pflegegrad 2 sofort
  • Verhinderungspflege jetzt stundenweise abrechenbar
  • Erstattungs-Frist: bis Ende Folgejahr (z.B. Einsatz 02/2026 → Antrag bis 31.12.2027)

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BEEP-Gesetz 2026 — weniger Bürokratie

Das Bürokratieabbau- und Entlastungs-Pflege-Gesetz (BEEP) tritt 2026 schrittweise in Kraft. Wichtigste Änderung: Pflegeberatungs-Besuche bei Pflegegrad 4 und 5 werden von vierteljährlich auf halbjährlich reduziert.

Was BEEP nicht ändert

Die tägliche Belastung pflegender Angehöriger bleibt — BEEP nimmt nur Pflichttermine. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege solltest du also weiterhin aktiv einplanen, nicht erst wenn du am Limit bist.

FAQ zur Reform

Muss ich einen neuen Antrag stellen?

Nein. Bestehende Pflegegrade gelten weiter. Das neue Budget ist automatisch verfügbar.

Was ist mit den alten Resten aus 2024/2025?

Übertragene Beträge aus 2024 in das §42a-Budget werden anteilig angerechnet — frag deine Pflegekasse.