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Entlastungsbudget §42a: 3.539 € pro Jahr richtig nutzen

Seit Juli 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengeführt. Frei kombinierbar, häuslich oder stationär — viele Pflegehaushalte lassen das Geld liegen, weil sie nicht wissen, was geht.

Stand: Mai 2026

Was ist das Entlastungsbudget?

Das Entlastungsbudget nach §42a SGB XI ist ein gemeinsamer Topf für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Pro Kalenderjahr stehen dir 3.539 € zu, die du flexibel zwischen beiden Leistungsformen aufteilen kannst.

Es gilt sowohl für die häusliche Pflege (z.B. wenn die Hauptpflegeperson mal krank ist oder Urlaub macht) als auch für eine stationäre Kurzzeitpflege (z.B. nach einem Krankenhaus-Aufenthalt oder zur Entlastung der Familie).

Wer hat Anspruch?

  • Pflegegrad 2 oder höher (PG 1 ausgeschlossen)
  • Pflege findet häuslich statt — also nicht in einer vollstationären Einrichtung
  • Die Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt seit der Reform — du hast den Anspruch ab dem ersten Monat mit PG 2+

Konkret: Wenn deine Mutter im Februar Pflegegrad 2 bekommt, kannst du das Entlastungsbudget bereits im März nutzen — ohne 6-Monats-Wartezeit.

Wie nutze ich das Budget flexibel?

Das ist die wichtigste Änderung: Du kannst die 3.539 € frei kombinieren. Beispiele:

  • 2.000 € für eine Kurzzeitpflege im Juli + 1.539 € für stundenweise Verhinderungspflege übers Jahr verteilt
  • Komplette 3.539 € für stundenweise Verhinderungspflege (z.B. 2x pro Woche 4 Stunden)
  • Komplette 3.539 € für eine 4-Wochen-Kurzzeitpflege im Sommer

Verhinderungspflege ist seit der Reform stundenweise abrechenbar — auch durch Nachbarn oder Freunde, nicht nur durch professionelle Dienste. Das macht das Budget im Alltag deutlich nutzbarer.

Achtung: Das Budget ist ein Jahresbudget. Was du bis 31.12. nicht nutzt, verfällt grundsätzlich. Die Erstattung kannst du noch bis Ende des Folgejahres beantragen — aber der Einsatz selbst muss im Bezugsjahr stattgefunden haben.

Wie viel hast du noch?

In 2 Minuten siehst du, was vom Entlastungsbudget für dich noch übrig ist.

Zum Rechner →

FAQ Entlastungsbudget

Wer kann Verhinderungspflege machen?

Fast jeder. Professionelle Pflegedienste, ambulante Dienste, aber auch Nachbarn, Freunde oder entferntere Verwandte. Eingeschränkt sind nur Personen, die mit dir in einem Haushalt leben oder bis zum 2. Grad verwandt sind — bei denen erstattet die Kasse oft nur Fahrtkosten und Verdienstausfall, nicht den vollen Stundensatz.

Wie lange dauert die Erstattung?

In der Regel 2-6 Wochen nach Einreichen der vollständigen Belege. Wichtig: Du gehst meist in Vorleistung und reichst dann Rechnung + Nachweise bei der Pflegekasse ein. Manche Kassen zahlen bei wiederkehrenden Diensten auch direkt an den Anbieter — das musst du im Vorfeld klären.